Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich, wenn der Eigentümer die Wohnung selbst nutzen möchte oder sie einem nahen Familienangehörigen zur Verfügung stellen will. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Begründungspflicht: Der Eigentümer muss die Kündigung schriftlich und detailliert begründen. Dies umfasst die Angabe, wer die Wohnung nutzen möchte (z. B. er selbst, seine Kinder, Eltern) und warum die Nutzung erforderlich ist.
Fristen: Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses:
Bis zu 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
5 bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
Über 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
Härtefallregelung: Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn diese eine unzumutbare Härte darstellen würde. Beispiele hierfür sind gesundheitliche Gründe oder ein hohes Alter des Mieters.
Sozialklausel: In besonderen Fällen kann das Gericht eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ablehnen, wenn die sozialen Belange des Mieters schwerer wiegen als das Interesse des Vermieters.