Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben Berliner Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Allein in sieben Bezirken der Hauptstadt belief sich die Summe auf 3,4 Millionen Euro laut Nachrichtenagentur dpa. Den größten Anteil daran hält Friedrichshain-Kreuzberg.
Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, benötigt in Berlin dafür seit 2014 eine Genehmigung. Seit 2018 brauchen auch diejenigen Anbieter zumindest eine Registriernummer, die lediglich ein Zimmer an Touristen untervermieten wollen. Eine darüber hinausgehende Genehmigung benötigen sie dann, wenn das Zimmer mindestens halb so groß ist wie die gesamte Wohnung.
Hunderte Registriernummern wurden in den Bezirken seither vergeben. Sie sollen auf den Portalen den Nachweis liefern, dass es sich um ein legales Angebot handelt. Allerdings veröffentlichen die Onlineportale die Angebote anscheinend nach wie vor, auch ohne Angabe der Registriernummer. Daher verschärfte der Senat Mitte Februar das Gesetz erneut: Künftig sollen Onlineportale in der Hauptstadt Angebote ohne vorhandene Registriernummer nicht veröffentlichen dürfen. Zudem soll nun jeder Anbieter eine solche Nummer beantragen müssen – unabhängig von der Größe des Zimmers oder davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Mieter handelt. Noch muss das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Wann es in Kraft tritt, ist bislang unklar.
Quelle: Spiegel