Ein Notar beurkundet u.a. Immobilienverträge und muss verschwiegen sowie unparteiisch sein. Ein Notar ist ein ausgebildeter Jurist, so dass sichergestellt ist, dass er die Parteien über rechtliche Folgen des Kaufvertrages aufzuklären vermag. Er ist verpflichtet, beide Parteien gleichermaßen über die Folgen ihres Handelns aufzuklären. Neben der reinen Aufklärung hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass beide Seiten den Kaufvertrag in vollem Umfang verstehen.
Ein Notar kann ein Notaranderkonto anlegen, worauf der Kaufpreis überwiesen wird. Dies verhindert die Vermischung mit anderen Beträgen, führt zu einer übersichtlichen und rechtssicheren Abwicklung des Kaufes und sichert die Übertragung des Eigentums an den Käufer zusätzlich ab.
Als Nutzfläche bezeichnet man die Fläche, die nicht zur Wohnfläche gerechnet wird, wie z.B. Dachböden, Keller und Treppenaufgänge.