Bei der Wertermittlung wird der Verkehrs- oder Marktwert einer Immobilie bestimmt. Dieser wird oft aus dem Kauf- und Beleihungswert ermittelt und dient der Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises einer Immobilie.
Der Wirtschaftsplan ist eine Übereinkunft einer Mehrparteienimmobilie, die für jedes Jahr getroffen werden muss. Dafür ist eine Hausverwaltung zuständig und bestimmt diesen Plan normalerweise im Voraus. Darin werden die Einnahmen und geplanten Ausgaben aufgelistet. Nachdem dieser Plan beschlossen wurde, haben alle Eigentümer diesen Vorschuss zu zahlen. Nach Ende des Jahres muss der Verwalter auch eine Abrechnung vorlegen und gegebenenfalls eine Rückerstattung leisten bzw. eine Nachzahlung einfordern.
Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haben in regelmäßigen Zeitabständen festgelegte Vorschüsse zu entrichten. In der Kalkulation des Wohngeldes (auch Hausgeld) sind alle Kosten entsprechend dem Wirtschaftsplan enthalten. Der einzelne Eigentümer kann das Wohngeld im Falle der Vermietung an den Mieter in gewissem Umfang weiterbelasten. Dies sind dann die "umlagefähigen Mietnebenkosten". In einem anderen Zusammenhang steht der Begriff Wohngeld für eine Unterstützung zur Mietzahlung bei Geringverdienern, berechnet, genehmigt und ausgezahlt durch die Wohnungsämter. Berechtigte Personen müssen dort einen Antrag stellen.