Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache "unbewegliches Sachgut" genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt.
Die Instandhaltungsrücklage bezeichnet eine finanzielle Vorsorge für die Beseitigung künftig auftretender Mängel oder Schäden wie Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen sammelt der Verwalter die Beträge, auf die sich die Eigentümerversammlung geeinigt (auch per Gesetz) hat. Die Ansparung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage gehört zu den Aufgaben einer ordnungsmäßigen Verwaltung und ist bereits in dem periodisch zu zahlenden Wohngeld enthalten.