Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Teile, die nicht zum Sondereigentum zählen, wie z.B. Gebäude und Treppenhäuser oder Wäscheräume und Heizungskeller. Das Recht der Nutzung dieses Gemeinschaftseigentums erhält der Käufer automatisch bei Erwerb.
Im Grundbuch werden in schriftlicher oder elektronischer Form die Eigentumsverhältnisse und Rechte bzw. Lasten eines Grundstücks festgehalten. Es ist ein öffentliches Verzeichnis von Grundstücken und enthält u.a. auch Angaben zum Eigentümer des jeweiligen Grundstückes. Außerdem ermöglicht es berechtigten Dritten Einblick in die Eigentumsverhältnisse.