Die Darlehensgebühr stellt eine Gebühr dar, die fällig wird, wenn ein Darlehen bereitgestellt wird. Dabei wird die Darlehensgebühr von vornherein zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer in einer bestimmten Höhe vereinbart. Sie errechnet sich in den meisten Fällen aus dem Darlehensbetrag und wird hier in prozentualer Höhe angegeben. Die Darlehensgebühr wird meist direkt dem Darlehenskonto belastet. Die Zahlung der Darlehensgebühr erfolgt dann mit der Zahlung der monatlichen Raten, in denen ein Zins- und ein Tilgungsanteil enthalten sind. Zum Zinsanteil zählt in diesem Falle auch die Darlehensgebühr, da hier der effektive Zins mit eingerechnet wird, der alle Kosten eines Darlehens beinhaltet.