Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind. Mit der Teilungserklärung wird rechtlich das Wohnungs- und Teileigentum begründet. Der Teilungserklärung ist zu entnehmen, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche Gemeinschaftseigentum darstellen. Ferner sind besondere Nutzungsrechte (z.B. Stellplätze) gekennzeichnet. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsbücher. Danach erst ist eine Belastung der Miteigentumsanteile möglich.
Die Tilgung beschreibt die regelmäßige Rückzahlung eines Darlehens des Darlehensnehmers. Dazu kommen noch die Zinszahlungen. Bei höherer Tilgungsrate verkürzt sich die Laufzeit des Darlehens. Bei langfristigen Tilgungen spricht man von der Hypothek.