Der Verkehrswert kann mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens oder anderen Methoden der Immobilienbewertung ermittelt werden. Es ist der Preis für ein Grundstück, der zum Zeitpunkt der Ermittlung und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. In die Ermittlung des Verkehrswertes werden auch die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstückes, ohne Rücksicht auf persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse einbezogen.
Durch das Vorkaufsrecht bekommt ein interessierter Käufer das Recht, die Immobilie zu erwerben, selbst, wenn der Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen werden soll. Dieses Recht wird vorher vertraglich oder im Grundbuch festgehalten. Neben diesem privaten Vorkaufsrecht haben auch Gemeinden manchmal das öffentliche Vorkaufsrecht, sich ein Grundstück anzueignen.