Der Sachwert ist der Wert des Grundstückes, welcher sich aus dem Bodenwert, dem Bauwert des Gebäudes und dem Wert der Außenanlagen zusammensetzt. Er dient außerdem der Ermittlung des Beleihungswertes einer selbstgenutzten Immobilie.
Das Sondernutzungsrecht räumt das Recht auf die Alleinnutzung von bestimmten Flächen und Räumen ein, welche eigentlich zum Gemeinschaftseigentum zählen. Diese werden z.B. an Erdgeschosswohnungen für den Garten oder eine Terrasse, oder für Kfz-Stellplätze vergeben. Die Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung geregelt.
Unter Sonderumlagen versteht man nicht vorhersehbare Zahlungen für z.B. Reparaturen, die vorher nicht einkalkuliert waren und mit den Wohngeldern daher nicht finanziert werden können.