Nach deutschem Recht ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Bescheinigung darüber, dass Eigentumswohnungen oder auch ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Die Trennung erfolgt z.B. durch Wände und Decken. Des Weiteren muss ein abschließbarer Zugang zu dem Objekt gewährleistet sein. Ausgestellt wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung von der Bauaufsichtsbehörde. Diese ist auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen zuständig.